Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Gießereiberufen zugeordnet werden kann (z. B. Former/in, Gießereimechaniker/in, Modelltischler/in, Modellschlosser/in, Modellbaumechaniker/in, Stahlformenbauer/in,Werkzeugmechaniker/in, Fachrichtung Formentechnik bzw. ein
handwerklicher Gießereiberuf) und danach eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufspraxis oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der nicht der Fachrichtung Gießerei zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufspraxis im Bereich Gießerei oder

3. ohne Ausbildung, eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufspraxis im Bereich Gießerei. Zur Prüfung "Handlungsspezifische Qualifikation" muss die bestandene Ausbildereignungsprüfung (AEVO) nachgewiesen werden.

Fördermöglichkeiten

Teilnehmer an der Industriemeisterausbildung können Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG beanspruchen. Die Förderung ist alters- und einkommensunabhängig. Die Lehrgangskosten werden zu 40 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss staatlich gefördert, die Restkosten können über ein zinsfreies KfW-Darlehen finanziert werden, das nach
erfolgreichem Abschluss nur zu 60 % zurückgezahlt werden muss. So kann die Weiterbildung auch ohne Eigenmittel gestartet werden.

Rechtsvorschriften der IHK

In den Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Industriemeister*in - Fachrichtung Gießerei" hat die IHK Düsseldorf unter anderem folgende Punkte definiert:

  • Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
  • Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung

Wir haben diese Rechtsvorschriften zu Ihrer Information zum Download bereitgestellt.

Alle weiteren Informationen zum Thema Meisterlehrgang Fachrichtung Gießerei von Seiten der IHK Düsseldorf stehen hier zum Download bereit.

AGB der VDG-Akademie für Meisterlehrgänge

Mit Ihrer Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der VDG-Akademie für Meisterlehrgänge verbindlich anerkannt.
Vor der Anmeldung zum Lehrgang muss bei der IHK Düsseldorf ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.

Ansprechpartner

Corinna Knöpken
Telefon: +49 (0)211 6871 - 335
E-Mail: corinna.knoepken(at)vdg-akademie.de